Brüssel verbietet zur EM späten Alkoholverkauf

Der Stadtrat von Brüssel untersagt den Nightshops in der Hauptstadt während der Fußball-EM im benachbarten Frankreich zu nächtlicher Stunde Alkohol zu verkaufen. Diese Maßnahme betrifft das Stadtzentrum rund um die Börse und soll der örtlichen Gastronomie unter die Arme greifen. Bei der WM vor zwei Jahren hatte sich dieses Konzept als begründet erwiesen.

Während der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich, die vom 10. Juni bis zum 10. Juli stattfinden wird, dürfen die Betreiber der Nightshops rund um die Börse im Stadtzentrum zu nächtlicher Stunde, d.h. zwischen 22 Uhr am Abend und 7 Uhr am darauffolgenden Morgen, keinen Alkohol verkaufen.

Das Verbot betrifft das so genannte „UNESCO-Viertel“ im historischen Stadtzentrum zwischen der Anspachlaan und dem Fontanasplein bis hin zu De Brouckère und dem Sint-Goriks- und dem Sint-Katelijne-Plein. Für die Polizei ist diese Maßnahme wichtig, weil sie so den Alkoholkonsum auf offener Straße in Grenzen halten kann.

Noch wichtiger ist dieser kommunale Beschluss für die Gastronomen im Stadtzentrum. Sie erhoffen sich dadurch einen ähnlichen Erfolg, wie vor zwei Jahren während der Fußball-Weltmeisterschaft. Damals strömten die Fußballfans in die Lokale, um dort den Spielen auf Großbildschirmen zu folgen, was den Wirten steigende Umsätze besorgte.

Brüssels Bürgermeister Yvan Mayeur (PS) reagierte deutlich auf den Beschluss seines Kollegiums: „Wir wollen die Gastronomie, die Cafés und deren Terrassen unterstützen und gleichzeitig die Belästigung durch die Nightshops eindämmen.“ Die Gastwirte, die es seit den Anschlägen von Paris und Brüssel ohnehin schwer haben, wird’s freuen.

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