Vorruhestand ab 53 bei Bosch in Belgien?

Der deutsche Technik-Konzern Bosch will bei der Sanierung seines Scheibenwischerwerks in Tienen in der Provinz Flämisch-Brabant rund 100 Arbeitsplätze über Vorruhestandsregelungen abbauen. Davon betroffen sind Arbeitnehmer, die erst 53 Jahre alt sind. Die Gewerkschaften einigten sich mit der Direktion auf eine Regelung, die ganz knapp vor einer Gesetzesanpassung noch greifen kann.
BELGA/LALMAND

Nach einer Meldung der flämischen Tageszeitung Het Laatste Nieuws plant Bosch in Tienen den Abbau von rund 100 Arbeitsplätzen über Vorruhestandsregelungen und Frühpensionierungen. Davon betroffen sind Arbeitnehmer, die erst 53 Jahre alt sind. Allerdings steht das belgische Gesetz aktuell Vorruhestandsregelungen erst ab einem Alter von 55 Jahren zu (später sogar erst ab 60) und auch nur, wenn das betroffene Unternehmen ein „Betrieb in Schwierigkeiten“ ist.

Die Gewerkschaften bei Bosch in Tienen wollen allerdings erreichen, dass die alte Vorruhestandsregelung hier noch greifen kann. Seit dem 9. Oktober 2014 hat das Bosch-Werk in Tienen das Statut eines „Betriebs in Schwierigkeiten“ und deshalb kann hier die bisherige Vorruhestandsregelung noch angewendet werden.

Bosch befindet sich derzeit in einer umfassenden Umstrukturierung und will am Standort Tienen in Flämisch-Brabant bis 2020 insgesamt 360 der 1.000 Mitarbeiter starken Belegschaft abbauen. Rund 100 der Betroffenen sind zwischen 53 und 55 Jahre alt. Die Gewerkschaften habe mit der Direktion von Bosch in Tienen vereinbart, diese Vorruhestandsregelung zu nutzen und für die 100 Betroffenen zu beantragen.

Das letzte Wort in dieser Hinsicht hat damit das Bundesarbeitsministerium in Brüssel, denn dieses muss entsprechenden Vorschlägen der Tarifpartner bei Bosch in Belgien zustimmen.

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