Sechs Staatsreformen in 42 Jahren

Seit nunmehr 1970 wird Schritt für Schritt aus dem Einheitsstaat Belgien ein föderales Staatsgefüge. Jede verabredete Stufe der Staatsreform leitete seitdem die nächste ein. Mit dem jetzt abgeschlossenen Abkommen erreichen wir die sechste Staatsreform. Ein Rückblick auf 42 Jahre Staatsbaustelle.

Einige der mittlerweile sechs Stufen der Staatsreform in Belgien tragen einen Namen, doch allesamt sind eng mit der jeweiligen Regierung und deren Premierminister verbunden. Unser Bild zeigt von links nach rechts die entsprechenden Regierungschefs mit der dazugehörenden Nummer ihrer Amtszeit: Eyskens V, Martens II, Martens VIII, Dehaene I, Verhofstadt I und - sehr wahrscheinlich - Di Rupo I.

1970 – Die erste Staatsreform (Eyskens V)

-Schaffung eines Gleichgewichts der Sprachengruppen in den nationalen Einrichtungen (z.B. gleichviele Flamen und Wallonen in einer Regierung)
-Blockierungsmöglichkeiten für die frankophonen Minderheiten in der Kammer (z.B. die so genannte „Alarmglocken-Prozedur“)
-Autonomie auf Ebene von Sprache und Kultur mit der Schaffung der Kulturgemeinschaften und der Kulturräte
-Diese Kulturgemeinschaften sind für Kultur, Sprachgesetzgebung und bestimmten Bildungsbereichen zuständig
-Diese Kulturräte können eigene Dekrete verfassen, denen der jeweilige Kulturminister (einer pro Sprachengruppe) der nationalen Regierung in Brüssel vor der Umsetzung zustimmen muss
-Auf Drängen der Wallonen, die auf wirtschaftlicher Ebene mehr Selbstbestimmung anstreben, wird die Aufteilung des Landes in Gemeinschaften auf sozio-ökonomischer Ebene in das Grundgesetz aufgenommen, doch konkret wurde dies damals noch nicht.

1980 – Die zweite Staatsreform (Martens III)

-Die Kulturgemeinschaften werden in Gemeinschaften umgewandelt: Flämische, Französische und Deutschsprachige Kulturgemeinschaft
-Die Regionen nehmen Form an und es kommt zu einer Flämischen und einer Wallonischen Region, die für regional spezifische Bereiche (Arbeit, Wirtschaft, Umwelt und Raumordnung) zuständig werden. Das Statut Brüssels wird noch nirgendwo offen thematisiert
-Gemeinschaften und Regionen erhalten jeweils eine ausführende Macht, die so genannten "Exekutiven“ und eine Volksvertretung. Flandern beschließt beide Einrichtungen in eine Exekutive und einen Rat zu vereinen
-Das Schiedsgericht wird eingerichtet, um bei Problemen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften und Regionen zu vermitteln.

1988-1989 – Die dritte Staatsreform (Martens VIII)

-Die Gemeinschaften werden für den Bereich Bildung und Schulwesen zuständig
-Die Region Brüssel-Hauptstadt wird gegründet und wird zu einer zweisprachigen Region aus 19 Gemeinden. Diese Region erhält eine eigene Volksvertretung und eine eigene ausführende Macht (Exekutive)
-Allerdings bleiben die Französische und die Flämische Gemeinschaft hier weiter zuständig für Kultur, Bildung und Gesundheit. Dazu werden die Flämische Gemeinschaftskommission (VGC) und Französische Kommissions-Gemeinschaft (CoCof) eingerichtet, die jeweils aus Abgeordneten der jeweiligen Sprachengruppen im Hauptstadtrat bestehen
-Die Regionen erhalten mehr wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Bereiche Verkehr und Öffentliche Arbeiten werden ebenfalls regionalisiert
-Ein Finanzierungsgesetz regelt die Finanzströme an Gemeinschaften und Regionen und die entsprechende Haushaltspolitik.

1993 – Das Sankt-Michaels-Abkommen (Dehaene I)

-Aus Belgien wird formell ein föderaler Staat. Im Artikel 1 des Grundgesetz steht zu lesen: "Belgien ist ein föderaler Staat, zusammengestellt aus Gemeinschaften und Regionen
-Die Zuständigkeiten von Gemeinschaften und Regionen werden ausgeweitet. Gemeinschaften und Regionen können zu ihren Zuständigkeitsbereichen eigene Abkommen mit anderen Ländern abschließen
-Das Doppelmandat wird abgeschafft, womit unmöglich wird, gleichzeitig im föderalen Parlament und in einem Teilstaat-Parlament zu sitzen
-Die Abgeordneten in den Regional- und Gemeinschafts-Parlamenten werden direkt gewählt.

2001-2002 – Das Lambermont-Abkommen (Verhofstadt I)

-Regionen und Gemeinschaften werden für die Bereiche Außenhandel, Landwirtschaft und Innere Angelegenheiten zuständig. -Unter den Begriff „Innere Angelegenheiten“ fällt z.B. die kommunale und die provinziale Gesetzgebung. Die Gemeinschaften werden in allen regionalisierten Bereichen mit der verwaltungsmäßigen Aufsicht beauftragt
-Die Regionen erhalten zusätzliche steuerliche Befugnisse
-Die Gemeinschaften werden besser finanziert und erhalten auf Drängen der Frankophone mehr Geld für das Schul- und Bildungswesen
-Die Befugnisse des seit 2007 Verfassungshof genannten Schiedsgerichts werden größer und der Hof arbeitet völlig unabhängig. Er kann gesetzliche Bestimmungen für nichtig erklären, wenn diese gegen die gesetzlich vereinbarten Befugnisse verstoßen.

2011-2012 – Die sechste Staatsreform (Di Rupo I)

-Der Wahlbezirk Brüssel-Halle-Vilvoorde (BHV) wird auf Drängen der Flamen gespalten. Es kommt für die Parlaments- und die Europawahlen zu einem Brüsseler Wahlbezirk, der aus den 19 zweisprachigen Gemeinden besteht. Der alte Wahlbezirk Löwen und die nicht mehr zu Brüssel gehörenden Wahlkreise Halle und Vilvoorde werden zum neuen Wahlkreis Flämisch-Brabant vereint. Die Einwohner der sechs Gemeinden mit Spracherleichterungen am Brüsseler Rand erhalten einen doppelten Wahlbescheid für Flämisch-Brabant und/oder für Brüssel
-Mit dem Begriff "Diensthabende Bürgermeister“ kommt eine Lösung für die von den jeweiligen frankophonen Mehrheiten in diesen sechs Gemeinden gewählten frankophonen Bürgermeister, die Flandern nicht anerkennen kann
-Reform der Region Brüssel-Hauptstadt: Die Sicherheit und die Straßenreinigung werden regionale Zuständigkeit und es wird ein zentraler Plan für die Themen Verkehr und Parkplätz ausgearbeitet. Die Region erhält eine größere Weisungsbefugnis bei der Haushaltspolitik der sechs Polizeizonen, die überdies enger zusammenarbeiten müssen
-Reform des Finanzierungsgesetzes: Die Regionen erhalten mehr Steuerautonomie (Bereiche in Höhe 10,7 Milliarden € gehen vom Staat an die Regionen) und weitere Zuständigkeiten, wie die Kinderzulage, einige Bereiche der Gesundheitspolitik und die Arbeitsmarktpolitik werden regionalisiert (was die Abgabe von weiteren 17 Milliarden aus staatlichen Händen beinhaltet). Zudem erhält der Brüssel Regionalhaushalt von staatlicher Seite her weitere 461 Millionen €.
-Der Gerichtsbezirk Brüssel-Halle-Vilvoorde wird ebenfalls gespalten. Halle und Vilvoorde erhalten eine niederländisch-sprachige Staatsanwaltschaft und Brüssel bekommt ein zweisprachiges Parket, das jedoch in ein niederländisch- und in ein französisch-sprachiges Parket aufgeteilt wird
-Theoretisch fallen in Zukunft, präziser ab 2014, die Parlaments-, die Europa- und die Gemeinschafts- und Regionalwahlen im Fünfjahresrhythmus zusammen. Die Teilstaaten können den Wahltermin aber über eine Zweidrittelmehrheit vorverlegen oder verschieben
-Es kommt zu Eignungstest für neue Minister im Parlament und wer in eines der verschiedenen Parlamente gewählt wird, muss sein Mandat auch antreten. Damit wird so genannten "Scheinkandidaten“, die den Parteien mehr Stimmen bringen sollen, vorgegriffen.

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