EuG-Urteile: Zwei Schuhe von Shoe Branding Europe haben zu viel Ähnlichkeit mit adidas-Design

Auch das Gericht der Europäischen Union hat dem deutschen Unternehmen adidas im Falle seines Einspruchs gegen das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe recht gegeben. Das Unternehmen hatte beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung von zwei Unionsmarken für Schuhe bzw. Sicherheitsschuhe mit zwei auffallenden Schrägstreifen beantragt. adidas widersprach der Eintragung aus Gründen der Ähnlichkeit mit dem adidas-Design. Das ist für seine drei Streifen bekannt.

Das EUIPO folgte der Argumentation von adidas und lehnte die Eintragung der beiden von Shoe Branding Europe angemeldeten Marken ab. Laut EUIPO hätten beide Schuhe zu große Ähnlichkeit mit dem adidas-Design und bestünde die Gefahr, dass Shoe Branding Europe "zu unrecht Vorteile aus dem Ruf der Marke adidas ziehen könnte".

Gegen diese Entscheidungen hat das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Das Gericht der Europäischen Union ist nun der Einschätzung des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gefolgt und hat die Berufe abgelehnt.

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