Strengere europäische Regeln für flexible Arbeitsverträge

Die EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Marianne Thyssen, hat einen Vorschlag ausgearbeitet, der dafür sorgen soll, dass Arbeitnehmer künftig besser geschützt sind. Auch Personen mit sehr flexiblen Arbeitsverträgen wie Deliveroo-Fahrradkuriere fallen unter die neuen Regeln. Flexible Arbeit muss möglich sein, aber gleichzeitig muss sie für die Arbeitnehmer auch transparenter und berechenbarer werden.

Flexible Arbeitsverträge für europäische Arbeitnehmer werden strenger geregelt. Neue Formen der Beschäftigung wie etwa Arbeit auf Abruf, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinsystemen oder Plattform-Arbeit - unter diese Formen fallen auch Jobs bei Deliveroo und Uber - dürfen nicht zu weniger Sozialschutz für die Arbeitnehmer führen, findet die Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Marianne Thyssen.

Kommissarin Thyssen will eine alte europäische Richtlinie aus dem Jahr 1991 überarbeiten. Danach müssen Arbeitnehmer spätestens zwei Monate nach Beginn ihres Arbeitsvertrages schriftlich über alle Arbeitsbedingungen informiert sein. Thyssen will, dass das ab dem ersten Tag der Arbeitsvereinbarung erfolgt. Folgende Fragen müssen zum Beispiel dem Arbeitnehmer, nach Auffassung von Thyssen, ab dem 1. Tag des Vertrages beantwortet werden: "An welchen Tagen kann ich vom Arbeitgeber angerufen werden, zu welchen Uhrzeiten werde ich wahrscheinlich angefordert und wie lange vorher muss mich der Arbeitgeber kontaktieren."

In einigen Ländern existieren mittlerweile sogar "zero hour contracts": Der Arbeitnehmer hat bei diesen Verträgen keine einzige Garantie für Arbeit. Auch Plattformen wie Uber oder Unternehmen wie Deliveroo (die mit Radkurieren arbeiten, die pro geleistete Lieferung bezahlt werden) sind neue Formen der Beschäftigung. Thyssen will die aktuellen Regelungen auf die neuen  Beschäftigungsformen ausweiten, so dass alle ohne Ausnahme erfasst werden. Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften sollen auch modernisiert werden, um sie der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten anzupassen.

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Abschluss eines Arbeitsvertrags rascher informiert werden, wissen besser über Rechte Bescheid und sind daher eher in der Lage, diese auch durchzusetzen. Den Arbeitgebern bringt die Aktualisierung der Rechtsvorschriften mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, und sie verhindert unfairen Wettbewerb", heißt es hierzu in einem Pressebericht der Kommission vom September.

"Wir wollen diese neuen Formen der Arbeit nicht zerstören oder verbieten, aber wir wollen einen Rahmen hierfür schaffen und dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ein Mindesmaß an Sozialschutz genießen", betonte Thyssen in der VRT.

Laut Thyssen arbeiten in Europa rund 3 Millionen Menschen mit flexiblen Verträgen. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten müssen sich noch zum Vorschlag äußern.

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