EU stimmt Kompensierung nach Fipronilkrise zu

Unternehmen, die in Folge der Fipronilkrise Schaden oder Einnahmeverluste hinnehmen mussten, haben jetzt Anrecht auf eine Entschädigung. Die Europäische Union, bzw. die EU-Kommission erkennt die Fipronilkrise als ein außergewöhnliches Ereignis an. Das bedeutet auch grünes Licht für das Entschädigungssystem, dass die belgische Bundesregierung ausgearbeitet hat.

Nach Angaben von Bundesagrarminister Daniel Ducarme (MR) können belgische Unternehmen, die durch die Fipronilkrise Schaden erlitten haben, bis zum 30. April 2018 einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Dazu müssen entsprechende Beweise und Belege bis zu diesem Stichtag beim Föderalen Amt für Haushalt und Verwaltung eingereicht werden. Dieses Amt wird ab dem 1. Januar die Arbeit in dieser Richtung aufnehmen, teilte Ducarme dazu weiter mit.

Dieses Amt wird die Mitglieder eines entsprechenden Ausschusses damit beauftragen, die Entschädigungsdossiers zu bearbeiten und zu kontrollieren, bevor die Kompensationen ausgezahlt werden. Aus dem Kabinett des Landwirtschaftsministers verlautete dazu, dass die EU-Kommission einem Haushalt über 21,8 Mio. € zugestimmt habe, was die bereits ausgeschütteten fast 5 Mio. € für Härtefälle aus der ersten Kompensationsscheibe beinhalte.

Die Fipronilkrise brach im vergangenen Sommer aus, nach dem das giftige und in der EU nicht zugelassene Reinigungs- und Desinfektionsmittel Fipronil für Geflügelställe oder -zuchtbetriebe in Eiern und in mit Eiern hergestellten Lebensmitteln entdeckt worden war. Der Skandal hatte seinen Ursprung in den Niederlanden, brach zunächst in Belgien aus und weitete sich anschließen über 40 Länder in Europa aus - darunter 24 EU-Mitgliedsstaaten. Alleine in Belgien waren 93 Betriebe von dem Problem Fipronil betroffen.

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