EU: "AB InBev zu dominant am belgischen Markt"

Nach Ansicht der EU-Kommission dominiert der belgische Brauerei- und Getränkekonzern AB InBev den hiesigen Markt mit seinen Bieren so stark, dass ein Wettbewerb mit günstigeren Angeboten aus dem benachbarten Ausland kaum möglich ist. Dem Biergiganten aus Löwen wird gegen diese Feststellung von Seiten der EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager eine Möglichkeit der Verteidigung eingeräumt.

Die EU-Wettbewerbshüter hatten im Sommer dieses Jahres mit einer Untersuchung der Wettbewerbspraktiken von AB InBev im eigenen Land begonnen, nach dem entsprechende Klagen aus dem Europaparlament laut geworden waren. Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager verhindert der Brauereigigant bereits seit 2009 die Wiedereinfuhr von Bieren der eigenen Marken Jupiler oder Leffe aus Frankreich und aus den Niederlanden. Dort werden diese Biere günstiger importiert und können quasi mit Gewinn wieder nach Belgien ausgeführt werden.

Belgische Biere sind in den Niederlanden und in Frankreich wesentlich billiger, weil sie dort unter verschärften Wettbewerbsbedingungen am Markt sind. Jetzt wirft die aus Dänemark kommende obere EU-Wettbewerbshüterin AB InBev vor, die beliebten Biere von Leffe und Jupiler am eigenen Markt teurer anzubieten, als im Ausland. Der Brauereikonzern verhindere, dass hiesige Warenhausketten oder Großhändler die oben genannten Biere günstiger aus dem Nachbarland beziehen können, so der Vorwurf.

AB InBev soll dabei einfach aber erfinderisch vorgegangen sein. In Belgien sind die Beschriftungen von Bierdosen z.B. dreisprachig ausgeführt: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Für die Niederlande produziert die Brauerei Dosen, auf denen kein Französisch zu finden ist und auf den französischen steht kein Niederländisch mehr. Somit entsprechen diese Bierdosen nicht mehr den belgischen Sprachengesetzen und dürfen hier am Markt nicht mehr angeboten werden.

Die Untersuchung der EU-Kommission ist noch nicht ganz abgerundet, denn erst darf sich AB InBev schriftlich mit entsprechender Dokumentation rechtfertigen. Zudem besteht für den Konzern noch die Möglichkeit von Anhörungen bei der EU-Wettbewerbsbehörde und beim belgischen Wettbewerbsamt.

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