Belgiens Häfen klagen gegen Europa

Die belgischen Häfen wollen vor dem Europäischen Gerichtshof eine EU-Entscheidung anfechten, die eine Freistellung von der Zahlung der Unternehmenssteuer in unserem Land beendet. Bisher müssen die Häfen diese Steuer nicht entrichten, doch die EU sieht hierin eine Form der staatlichen Unterstützung, die gegen die Wettbewerbsregelung verstößt.

Ab nächstes Jahr sollen die belgischen Häfen eine Unternehmenssteuer in Höhe von 33 % entrichten, doch unser Land erhebt diese Steuer nicht. In den Augen der EU-Behörden ist dies eine regelverstoßende Form von staatlicher Unterstützung. Europa verlangt, dass Belgien diese Freistellung noch in diesem Jahr abschafft. Die Hafenverwaltungen befürchten, dass dies mehrere Millionen Euro pro Jahr kosten wird.

Jetzt haben die verschiedenen Hafenverwaltungen gemeinsam gegen die EU-Anordnung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht. Dabei führen die Häfen an, dass sie im Sinne des Wortes keine Unternehmen sind, sondern Verwaltungsgesellschaften, die nicht gewinnorientiert funktionieren.

Annik Dirkx von der Antwerpener Hafenverwaltung sagte dazu gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion, dass die Steuerforderung von Seiten der EU nicht gerechtfertigt sei: „Die Häfen sind keine Unternehmen. Gewinne sind nicht das primäre Ziel. Wir wollen in erster Linie einen Mehrwert bieten und Arbeitsplätze schaffen.“

Dirkx ist der Ansicht, dass dieser EU-Beschluss einschneidend sein wird und die Hafenverwaltungen Millionen kostet: „Das sind Mittel, die wir nicht mehr in andere Projekte investieren können, Projekte zu Gunsten des Hafens und der Hafengemeinschaft.“

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