Belgisches Urteil: "PKK ist keine Terrororganisation"

Die Anklageklammer in Brüssel ist der Ansicht, dass der bewaffnete türkisch-kurdische Konflikt eine innere Angelegenheit der Türkei ist. Deshalb wurden alle Verdächtigen in einem entsprechenden Terrordossier in der vergangenen Woche freigesprochen und alle Ermittlungen wegen terroristischen Aktivitäten gegen die Angeklagten wurden beendet. In Lüttich kam ein Gericht in einem ähnlichen Fall aber zu einem völlig anderen Urteil.

Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte im Oktober 2015 36 Kurden und kurdische Organisationen an das Strafgericht verwiesen und zwar unter dem Vorwurf der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten. Den Beteiligten wurde vorgeworfen, in Belgien und in anderen westeuropäischen Ländern Jugendliche zu rekrutieren und für den bewaffneten Kampf der PKK gegen türkische Autoritäten auszubilden.

Zudem sollen die Kurden für gefälschte Ausweise und Dokumente gesorgt haben und sie sollen angeblich unter der Androhung von Gewalt Gelder zur Finanzierung der PKK-Aktivitäten bei kurdischen Landsleuten und Geschäftsleuten eingetrieben haben. Die Brüsseler Ratskammer hatte bereits im November 2016 die Einstellung des Verfahrens gegen die Angeklagten beschlossen, doch dagegen war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Auch damals hieß es dazu, dass der türkisch-kurdische Konflikt zwar ein bewaffneter Konflikt sei, der jedoch keinen terroristischen Hintergrund habe. Überdies sei die Kurdische Arbeiterpartei PKK keine Terrororganisation, sondern eine Partei in einem Bürgerkrieg in der Türkei. Aus diesem Grunde könne hier auch die belgische Terror-Gesetzgebung nicht zur Anwendung kommen. Dies wurde jetzt von der Anklagekammer in Berufung bestätigt.

BELGA/MAETERLINCK

Erstes entsprechendes Urteil in Europa

Dieses Urteil ist das erste Urteil seiner Art in der Europäischen Union, dass den türkisch-kurdischen Konflikt als Bürgerkrieg qualifiziert und nicht als terroristische Angelegenheit. Nach Ansicht der belgischen Justiz müsse hier das internationale Kriegsrecht angewendet werden, da es sich bei diesem Bürgerkrieg um einen bewaffneten Konflikt handelt. Der Anwalt der PKK-Angeklagten in Brüssel zeigte sich im Namen seiner Klienten zufrieden darüber, dass die belgische Justiz diesen Konflikt als einen Bürgerkrieg ansieht.

Völlig anderes Urteil in Lüttich

Das Strafgericht von Lüttich fällte in der vergangenen Woche ein völlig anderes Urteil in einem PKK-Verfahren. Hier wurden vier Angeklagte zu Haftstrafen zwischen 2 und 4 Jahren verurteilt, teilweise auf Bewährung. Ihnen, vier Kurden, wurde vorgeworfen, Finanzmittel bei kurdischen Familien eingetrieben zu haben, um „die Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung“, nämlich der kurdischen Arbeiterpartei PKK, zu unterstützen. Das Gericht sprach hier von einer Art „revolutionärer Steuer“. Das Verfahren betraf Vorgänge aus dem Jahr 2012.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten