Rinderwahn: Landwirte sollen Hilfe zurückzahlen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss die belgische Regierung die Hilfe, die unser Land den vom Rinderwahn (auch BSE) betroffenen Bauern zukommen ließ, zurückfordern. Anfang der 2000er Jahre zahlte die damalige Regierung den Landwirten rund 6,6 Mio. € an Unterstützung, doch diese Zahlungen sollen gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Im Kampf gegen den Rinderwahn (BSE) verpflichtete Belgien auf Geheiß der Europäischen Union die hiesigen Landwirte dazu, ihr Vieh auf diese Seuche hin testen zu lassen. Belgien beschloss damals, den Bauern die dadurch entstehenden Kosten zu vergüten. Die Behörden finanzierten diese BSE-Tests teilweise oder auch in ganzer Höhe.

Doch dieser staatliche Hilfsmechanismus, der damals angewendet wurde, verstößt offenbar gegen die geltenden EU-Regelungen zu staatlicher Unterstützung. Die EU-Kommission hat Belgien in dieser Hinsicht in den vergangenen 15 Jahren bereits mehrmals auf diesen Fehler hingewiesen. Ein Urteil des EuGH bestätigt dies jetzt.

Es handele sich dabei um eine nicht genehmigte staatliche Unterstützung, die geltendem EU-Recht weder damals noch heute entspreche. Deshalb muss die belgische Bundesregierung jetzt theoretisch insgesamt 6,6 Mio. BSE-Hilfe von den hiesigen Landwirten zurückfordern.

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