Belgien lässt CETA vom EuGH überprüfen

Knapp ein Jahr nach der Kraftprobe Paul Magnettes gegen CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, legt Belgien nun den Vertrag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Das war Voraussetzung dafür, dass die wallonische Regierung dem belgischen Außenminister das Einverständnis zur Unterzeichnung dieses Wirtschaftsvertrages gewährte.

Belgien will wissen, ob die reformierte Streitbeilegungsregelung im CETA-Abkommen, das heißt das so genannte Investitionsgerichtssystem (ICS), mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Die Streitbeilegungsregelung zwischen Staaten und Investoren war eine der Kontroversen bei den innerbelgischen Beratungen.

Das Investitionsgerichtssystem zwischen Investoren und den Staaten (ICS) war in letzter Minute auf Antrag der Europäischen Kommission in CETA integriert worden, um das umstrittene System der Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS), ein privates Schiedsgerichtssystem, zu ersetzen. Kritiker des reformierten Systems führen an, dass dieses weiterhin die Anfechtung politischer Entscheidungen durch eine Umgehung der europäischen Gerichte und Tribunale ermögliche.

Der belgische Vizepremier und Außenminister, Didier Reynders, kommt nun mit dem Antrag auf ein Gutachten beim EuGH der Grundsatzvereinbarung nach, die die verschiedenen Regionen 2016 schlossen. Das Veto des damaligen wallonischen Ministerpräsidenten Paul Magnette (PS) hatte die Unterzeichnung des CETA-Vertrages um Wochen verzögert.

Die Handelselemente von CETA - der größte Teil des Abkommens - treten am 21.September 2017 in Kraft. Die Streitbeilegungsregelung und der Bereich Investitionen jedoch noch nicht. Die Bestimmungen, zu denen Belgien den Europäischen Gerichtshof um ein Gutachten bittet, seien von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des Außenministeriums. "Sie werden erst dann in Kraft treten, wenn alle EU-Mitgliedstaaten das CETA-Abkommen ratifiziert haben."

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