EU: "Keine Steuerbefreiung für Belgiens Häfen mehr"

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will, dass Belgien und Frankreich bei ihren Häfen eine normale Unternehmenssteuer einfordert. Derzeit genießen die Häfen beider Nachbarländer einen günstigen Steuertarif, doch dies sorge für eine Ungleichbehandlung auf den entsprechenden Märkten, so die EU-Wettbewerbshüterin.

Die Europäische Kommission will die Freistellung von der Unternehmenssteuer für die belgischen und französischen Häfen beenden. EU-Wettbewerbskommissarin Vestager will den beiden Ländern bis zum 1. Januar 2018 die Zeit geben, ihre steuerlichen Gepflogenheiten in dieser Hinsicht anzupassen: „Gleiche Bedingungen auf dem Spielfeld und ein ehrlicher Wettbewerb werden verstört, wenn Häfen ungerechtfertigt von einer Unternehmenssteuer freigestellt werden. Das muss aufhören.“

Belgiens Finanzminister Johan Van Overtveldt (N-VA) gab dazu an, dass er bereits „konstruktive Gespräche“ mit der EU-Kommission führe. In Belgien fallen die Nordseehäfen von Zeebrügge, Antwerpen, Ostende und Gent darunter, sowie die Binnenhäfen von Brüssel, Lüttich, Charleroi und Namür, die entlang der Wasserstraßen in den Provinzen Hennegau, Lüttich und fast allen flämischen Provinzen liegen. Diese Hafenunternehmen werden sehr günstig besteuert. In Frankreich zahlen die großen Häfen sogar überhaupt keine Unternehmenssteuern.

Die EU-Kommission äußerte dahingehende Bedenken zum ersten Mal 2014 und sie forderte 2016 von Belgien und Frankreich, die entsprechenden Gesetze anzupassen. Doch weder Belgien, noch Frankreich akzeptieren bisher die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen nicht. Trotz der mittlerweile harten Haltung der europäischen Wettbewerbshüter haben die Häfen in der Union einige Möglichkeiten, weiter vom Staat oder von den Regionen gefördert zu werden. Zudem dürfen die Seehäfen bis zu 150 Mio. € staatliche Hilfe einstreichen, ohne sich dafür bei der EU zurechtfertigen. Bei den Binnenhäfen liegt dieser Betrag bei maximal 50 Mio. €.

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