Ein Schritt in EU-weite Zusammenarbeit der Justiz

Justizbehörden werden künftig leichter einen Kollegen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat damit beauftragen können, Ermittlungsmaßnahmen zur Besorgung von Beweismaterial durchführen zu lassen oder in dem Mitgliedstaat bereits vorhandenes Beweismaterial auszuhändigen.

Ein entsprechender Gestzesentwurf hierzu hat am gestrigen Freitag die Zustimmung des Ministerrates erhalten. Mit dem  Gesetzesentwurf wird die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen in belgisches Recht umgewandelt.

Obwohl es sich um einen technischen Akt handelt, unterstrich der belgische Justizminister Koen Geens die Wichtigkeit des Gesetzesentwurfes. Er merkte dabei an, dass man mit der Umsetzung der Richtlinie weniger auf Rechtshilfeersuchen angewiesen sei.

Der Text ermöglicht der Staatsanwaltschaft, dem Untersuchungsrichter oder der belgischen Zollverwaltung auf Ersuchen einer Behörde eines anderen Mitgliedslandes, eine Beweisaufnahme und die Aushändigung von Beweismaterial an ausländische Kollegen anzuordnen.

Ferner lasse das Instrument zu, dass eine belgische Behörde einen ausländischen Kollegen damit beauftragt, Untersuchungsmaßnahmen zur Sammlung von Beweismaterial durchführen zu lassen oder Beweismaterial auszuhändigen, das bereits im Besitz des anderen Mitgliedstaates ist.

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