Europa: Ungerechtigkeit bei "geschützten Berufen"?
Unter den Begriff „geschützter Beruf“ stehen Berufe, wie der eines Frisörs, einer Fußpflegerin, eines Optikers, eines selbständigen Bauunternehmers oder eines Elektrikers aber auch eines Kochs oder eines Restaurantbetreibers. Will sich jemand in diesem Bereich in Belgien selbständig machen, muss er ein entsprechendes Diplom und eine Betriebsgenehmigung vorlegen. Doch Interessenten aus den anderen EU-Mitgliedsländern müssen sich an diese Vorschrift nicht halten.
Diese Gesetzeslücke kritisiert der flämische Parlamentsabgeordnete Lorin Parys (kl. Fotos) von der nationaldemokratischen N-VA deutlich:
„Es ist so: Als Folge einer europäischen Richtlinie, müssen sich ausländische Unternehmer, die hier ein Geschäft eröffnen wollen, in bestimmten Berufen nicht an unser Niederlassungsgesetz halten. Das ist natürlich eine verrückte Situation, denn eigentlich muss die Lage für jeden gleich sein, also auch für unsere flämischen Unternehmer, damit diese auf der gleichen Basis in den Wettbewerb gehen können. Bei uns muss man bestimmte Vorschriften einhalten, um zum Beispiel einen Frisörsalon eröffnen möchte.“
Im belgischen Bundesland Flandern lassen sich in erster Linie Niederländer nieder, um sich hier selbständig zu machen und um ein Geschäft auch im Bereich der hier als geschützt geltenden Berufe zu eröffnen.